
Kurzzeit- & Verhinderungspflege | Stufe | Pflegekosten | Eigenanteil (Unterkunft 56,5%) (Verpflegung 43,5%) | Investitions- kosten
| Gesamtbetrag | | 0 | 24,65 € | 23,84 € | 9,54 € | 58,03 € | | 1 | 41,94 € | 23,84 € | 9,54 € | 75,32 € | | 2 | 61,05 € | 23,84 € | 9,54 € | 94,43 € | | 3 | 81,57 € | 23,84 € | 9,54 € | 114,95 € |
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegerischen Leistungen (= Pflegekosten) bis zu 28 Tage höchstens bis zu 1.550 € für die Kurzzeitpflege und zusätzlich in gleicher Höhe für die Verhinderungspflege (sofern die Pflegestufe bereits mind. 6 Monate besteht). Die ggf. darüber hinaus anfallenden Kosten und die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Investitionskosten in Höhe von 9,54 € täglich werden innerhalb der jeweils 28 Tage Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege mit dem örtlichen Träger abgerechnet. Ebenfalls darüberhinaus anfallende Kosten (aufgrund von evtl. Verlängerungen) müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Hier finden Sie unsere Vorvertraglichen Informationen zum Download.
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