Zur Abrechnung des Entgeltes finden Sie hier einige
Rechenbeispiele:


Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit jeweils 1.550 € (= 3.020,00 €) im Jahr auf Antrag.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege können gestückelt oder komplett in Anspruch
genommen werden. Sind die möglichen Tage der Kurzzeitpflege ausgeschöpft, kann die Verhinderungspflege auf Antrag anknüpfen.

Zur Inanspruchname der Verhinderungpflege muss eine Pflegestufe mindestens 6 Monate bestehen. Bitte beachten Sie, dass der Anteil der Pflegekassen in Höhe von 1.550,00 € (jeweils für Kurzzeit- und Verhinderungspflege) nicht in allen Pflegestufen für 28 Tage ausreicht. Trotzdem können Sie Ihren Angehörigen auch über die unten erfolgen Rechenbeispiele anmelden, die über den Betrag (1.550,00 €) hinausgehenden Kosten müssen Sie in diesem Falle selbst tragen. Ersehen Sie nachfolgend die Rechenbeispiele:

 


Beispiel Pflegestufe I

Melden Sie Ihren Angehörigen für 28 Tage an, ergeben sich folgende Berechnungen:

28 Tage x 23,84 € (Eigenanteil) = 667,52 € 
=>  Der von Ihnen zu entrichtende Eigenanteil

28 Tage x 41,94 € (Pflegekosten) = 1.174,32 €
=>  Der von der Pflegekasse (auf Antrag) zu leistende Zuschuss

28 Tage x 9,54 € (Investitionskosten) = 267,12 €
=> Wird von der Einrichtung beim Rhein-Erft-Kreis (bzw. anderer Sozialbehörde
      wenn der Wohnort nicht im Erftkreis ist) beantragt, bei Vorlage der
      Kostenzusage  der Pflegekasse

 

Beispiel Pflegestufe II
Melden Sie Ihren Angehörigen für 24 Tage an, ergeben sich folgende Berechnungen:

24 Tage x 23,84 € (Eigenanteil) = 572,16 € 
=>  Der von Ihnen zu entrichtende Eigenanteil

24 Tage x 61,05 € (Pflegekosten) = 1.465,20 €
=>  Der von der Pflegekasse (auf Antrag) zu leistende Zuschuss

24 Tage x 9,54 € (Investitionskosten) = 228,96 €
=>  Wird von der Einrichtung beim Rhein-Erft-Kreis (bzw. andere Sozialbehörde, wenn
      der Wohnort nicht im Erftkreis ist) beantragt, bei Vorlage der
      Kostenzusage  der Pflegekasse


Beispiel Pflegestufe III
Melden Sie Ihren Angehörigen für 18 Tage an, ergeben sich folgende Berechnungen:

18 Tage x 23,84 € (Eigenanteil) = 429,12 € 
=>  Der von Ihnen zu entrichtende Eigenanteil

18 Tage x 81,57 € (Pflegekosten) = 1.468,26 €
=>  Der von der Pflegekasse (auf Antrag) zu leistende Zuschuss

18 Tage x 9,54 € (Investitionskosten) = 171,72 €
=>  Wird von der Einrichtung beim Rhein-Erft-Kreis (bzw. andere Sozialbehörde, wenn
      der Wohnort nicht im Erftkreis ist) beantragt, bei Vorlage der
      Kostenzusage  der Pflegekasse